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AKTUELLES


Betriebs-/ Heizkostenabrechnung 2023

 

14.03.2024

Für die Abrechnung der Betriebskosten und Heizkosten für das Jahr 2023 haben Vermieter laut Gesetz Zeit bis 31.12.2024. Bei uns werden die Abrechnungen frühestens von Mai bis November erstellt. Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, wann welches Wohnquartier abgerechnet wird, da wir hier auch vom Heiz/-Wasserabrechner ista abhängig sind. Wir hoffen, dass alle Abrechnungen im Spätsommer (September) zugestellt sind. Wir bitten deshalb von weiteren Nachfragen abzusehen.

 

 

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

 

13.11.2023

Was ändert sich ab dem 01. Juli 2024 für unsere Bewohner?

 

Aufgrund des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2021 dürfen Vermieter ab dem 01. Juli 2024 keine Gebühren für die TV- und Rundfunkversorgung als Umlage über die Betriebskosten abrechnen. Der Vertrag mit unserem langjährigen Partner, der Firma ATN Partie GmbH, wird daher zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.

 

Wenn die Bewohner unserer Häuser weiterhin eine TV- und Rundfunkversorgung wie gewohnt wünschen, müssen sie einen Direktvertrag mit der ATN Partie GmbH über einen Einzelnutzervertrag abschließen. An der Breite der Ihnen bekannten TV- und Rundfunkprogramme wird sich daher nichts ändern. Die Kosten werden lt. Aussage von ATN Partie ebenso konstant bleiben, wie die Qualität der Programmvielfalt.

 

Bewohner, die keinen Vertrag über den Empfang von Programmen über die Satellitenanlagen wünschen, können sich für einen anderen Anbieter ihrer Wahl nach den technischen Möglichkeiten in den Gebäuden entscheiden. Das derzeit vorhandene Koaxialnetz wird allerdings weiter von ATN Partie für die Verteilung mit Satellitenprogrammen genutzt. Eine Versorgung über Vodafone ist aus technischen Gründen daher nicht möglich.

 

Der Empfang über weitere Drittanbieter wird allerdings über das vorhandene Telefonnetz mit Programmangeboten der Deutschen Telekom oder über das neu errichtete Glasfasernetz von Rasannnt möglich sein. Hierfür bedarf es aber auch Individualverträge der Bewohner mit den Anbietern.

 

Der Gesetzgeber verfolgte mit dieser Gesetzesänderung die Liberalisierung der TV-, Rundfunk- bzw. Datensignale.

 

 

Freistellungsaufträge/

Dividendenbescheinigungen

13.11.2023

Für den Veranlagungszeitraum ab 2023 dürfen sich alle Sparer*innen über eine Erhöhung des Freibetrages um fast 25 % freuen. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro (vorher 801 Euro) und für Eheleute oder Lebenspartner 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro). Dieser Freibetrag für Kapitalerträge betrifft sowohl Zinsen als auch alle anderen Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. den Erhalt von Dividenden.

Dafür ist die Erteilung eines Freistellungsauftrages notwendig.

 

Mitglieder, für die uns der Freistellungsauftrag schon vorliegt, müssen nichts weiter veranlassen. Durch die Gesetzgebung sind alle vorliegenden Aufträge angehoben worden.

 

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen oder ändern möchten, finden Sie ein entsprechendes Formular unter „Downloads“.

 

 

Rasannnt baut Glasfaser in unserem Wohnungsbestand

13.11.2023

Wir und der Internetanbieter Rasannnt haben gemeinsam für den gesamten Wohnungsbestand Verträge geschlossen, die eine schnelle Anbindung an das Glasfasernetz ermöglichen. Unsere Wohnungsnutzer bekommen nicht nur zeitnah einen Glasfaseranschluss, sondern auch eine kostenlose Bereitstellung und sparen damit einmalig 89 Euro. „Dank des gemeinsam unterzeichneten Gestattungsvertrages ermöglichen wir Rasannnt ein unkompliziertes und koordiniertes Anschließen aller Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern.

 

Von dem Vertragsabschluss profitieren rund 1.100 Wohnungen. Das Besondere: Dank der Kooperation zwischen dem Bauverein und Rasannnt kann der kommunale Versorger die Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung legen. Dies wird auch „Fiber to the home“ – kurz FFTH – genannt und ist die heute modernste und beste Form des Glasfaseranschlusses Dabei gibt es keine Zwischen- oder Unterverteilung mehr im Hausanschlussraum des Mehrfamilienhauses; Mieter*innen sind direkt mit einer Leitung an die Rasannnt-Knotenpunkte angeschlossen.

 

Seit fast einem Jahrhundert setzen wir uns für bezahlbaren Wohnraum in Neustadt ein. Trotz der Kostenentwicklung für die Modernisierung unseres Bestandes sowie der Bereitstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur in allen Bereichen wollen wir diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden. Die Glasfaserversorgung bis in die Wohnung unserer Bestandsimmobilien ist dabei ein bedeutender Schritt. Durch die digitale Erschließung unseres Wohnungsbestandes haben wir neben der Lage und Ausstattung noch ein weiteres Attraktivitätsmerkmal für die Vermietbarkeit.

 

Auch, wenn die Internetversorgung über die herkömmlichen Leitungswege nicht schlecht ist, ist der Ausbau wichtig. Die Kupfernetze geraten mit Fortschreiten der Internettechnologien immer mehr an ihre Grenzen. Mit Glasfaser sind hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und die zeitgemäße Internetnutzung auch für die nächsten Jahrzehnte gesichert.

 

 

Zwei E-Ladesäulen in der Arndtstraße

27.08.2022/ Update 11.10.2022

Die Mieter*innen des Wohnquartiers zwischen der Fontanestraße und Heinrich-Heine-Straße mit rund 390 Wohnungen in der Neustädter Kernstadt können sich über neue Ladeinfrastruktur für E-Mobilität freuen. Wir haben den Anwohnerparkplatz an der Arndtstraße 1 mit zwei Ladesäulen der Stadtwerke Neustadt ausgestattet. Ab sofort können Mieter*innen und Besucher*innen ihr E-Auto an vier Ladepunkten mit jeweils bis zu 22 Kilowatt laden. Dabei gestaltet eine benutzerfreundliche Funktionsweise den Ladevorgang so einfach wie möglich. Der Preis für den grünen Strom ist fix: 0,35 € Startgebühr + 0,40 €/kWh. 

 

Und so geht´s:

In vier Schritten aufgeladen!

  • Kabel an Ladesäule und Auto anschließen.
  • Die Ladesäule durch (längeres) Vorhalten der EC-Karte aktiviert (die aktuellen Preise werden eingeblendet).
  • Zum Starten des Ladevorgangs die EC-Karte erneut vorhalten.
  • Fertig! Die Ladesäule verriegelt nun das Kabel und lädt das Auto (durch erneutes Vorhalten der EC-Karte wird der Ladevorgang beendet, die Abbuchung ist direkt online einsehbar.)

 

Fragen? 

Noch mehr Informationen und detalilierte Leistungsangaben zu Ladesäulen der Stadtwerke Neustadt finden Sie hier: www.ideenstadtwerke.de/hilfeportal-emobilitaet

 

 

 

80 Millionen gemeinsam für Energiesparen - Jetzt mitmachen

11.10.2022

Mehr als 80 Millionen Menschen leben in Deutschland  - und wir alle können etwas beitragen, damit Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten wird und wir das Klima schützen. So können wir gemeinsam Energie sparen.

Gut ein Drittel des in unserem Land verbrauchten Erdgases wird von den 41 Millionen deutschen Haushalten benötigt – zum Heizen, Kochen und zur Bereitung von warmem Wasser. Dieser Verbrauch lässt sich wirtschaftlich und ohne Einbußen an Lebensqualität reduzieren. Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, damit die Versorgung im kommenden Herbst und Winter gesichert ist. Diese fünf Tipps helfen dabei. Zum Link: www.energiewechsel.de

 

 

Energiesparmaßnahmen Außenbeleuchtung

11.10.2022

Wir haben in unserem Wohnungsbestand weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. So wird die Beleuchtung von Außenanlagen, Bäumen und Fassaden, soweit diese nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist, bis auf Weiteres eingestellt.

 

 

 

Aktuelle Informationen zum Ista-Cyberangriff

30.08.2022 / Update 08.09.2022

Nachdem unser Mess-Dienstleister Ista Anfang August 2022 Opfer einer Cyberattacke geworden ist, hat Ista auf der eigenen Website neue Informationen veröffentlicht: Die Angreifer hatten demnach weder Zugriff auf die Messgeräte von Ista noch auf deren Abrechnungssystem. Es seien auch keine Werte verloren gegangen. Allerdings konnten die Angreifer personenbezogene Daten, die Ista im Auftrag der Kunden verarbeitet, veröffentlichen.

Nach dem Erkennen des Cyberangriffes hat Ista deren Sicherheitsprotokolle aktiviert, alle Systeme vom Netz genommen und damit den Angriff beendet. Ein Krisenstab wurde mit der Untersuchung beauftragt und durch spezialisierte IT-Forensiker unterstützt. Weiterhin wurde ein Anzeige bei der Polizei erstattet und der Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen gemeldet.

 

Wir haben ebenfalls am 07.09.2022  unserer Aufsichtsbehörde den Vorfall gemeldet.

 

Überwiegend sind Geschäftsdaten der Ista betroffen. Es sind jedoch auch einzelne personenbezogene Datensätze von Nutzern enthalten. Die Daten stammen aus einem Archiv aus den Jahren 2006 bis 2012. Dieses enthält Adresse, Nutzernamen, Liegenschaftsnummer, Verbrauchsdaten (Heiz-, Warm- und Kaltwasserverbrauch), Nutzernummer und Angaben über die beheizte Fläche. In unserem Fall sind etwa 1700 Datensätze von 1700 Nutzern betroffen (bei der Tochterfirma, der Bau-, Betreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, sind es 345 Datensätze von 345 Mietern). Insgesamt sind jedoch keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, wie sie in der DSGVO definiert sind, enthalten. Nach Einschätzung der Spezialisten ist die Aussagekraft der Daten begrenzt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass uns oder unseren Nutzern dadurch ein Schaden entsteht.

 

Das Serviceteam der Ista steht aber nunmehr wieder wie gewohnt zur Verfügung, der Montagedienst ist unterwegs, um die Geräte zu installieren oder zu tauschen. Weitere bisher eingeschränkte technische Dienstleistungen, wie das Kundenportal oder Webservices, z. B. die monatlichen Verbrauchsinformationen über EcoTrend, befinden sich nach der Wiederherstellung in der abschließenden Test- und Prüfphase. Die dafür notwendigen Verbrauchswerte liegen vor. Die Verbrauchserfassung lief und läuft unterbrechungsfrei weiter. Allerdings stehen als Folge des Cyber-Angriffes aktuell noch nicht alle Schnittstellen wieder zur Verfügung, die für die Datenbereitstellung benötigt werden. Ista erwartet, dass diese voraussichtlich bis Mitte September wieder in Betrieb genommen werden.

 

Allgemein empfehlen wir folgende Sicherheitsregeln, die immer sinnvoll sind:

Löschen Sie verdächtige E-Mails von unbekannten Absendern sowohl in Ihrem Posteingang als auch aus dem Papierkorb. Öffnen Sie auf keinen Fall Links oder Dateianhänge, die in solchen E-Mails enthalten sind.

 

Falls Sie Online-Dienste von Ista nutzen:

Ändern Sie vorsorglich das Kennwort, die Sie in Verbindung mit Online-Diensten von Ista nutzen. Ändern Sie Ihre Kennwörter auch bei anderen Online-Diensten, wenn Sie dort die gleichen Anmeldedaten genutzt haben. Wir empfehlen Ihnen, für jeden Online-Dienst ein individuelles sicheres Kennwort zu nutzen.

 

Wir haben umgehend nach Kenntniserlangung unseren Datenschutzbeauftragten informiert.

Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies möglich unter:
S-CON GmbH & Co. KG
Kriegerstraße 44
30161 Hannover
datenschutzteam(at)s-con(Punkt)de
www.s-con.de

AKTUELLES


Betriebs-/ Heizkostenabrechnung 2023

 

14.03.2024

Für die Abrechnung der Betriebskosten und Heizkosten für das Jahr 2023 haben Vermieter laut Gesetz Zeit bis 31.12.2024. Bei uns werden die Abrechnungen frühestens von Mai bis November erstellt. Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, wann welches Wohnquartier abgerechnet wird, da wir hier auch vom Heiz/-Wasserabrechner ista abhängig sind. Wir hoffen, dass alle Abrechnungen im Spätsommer (September) zugestellt sind. Wir bitten deshalb von weiteren Nachfragen abzusehen.

 

 

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

 

13.11.2023

Was ändert sich ab dem 01. Juli 2024 für unsere Bewohner?

 

Aufgrund des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2021 dürfen Vermieter ab dem 01. Juli 2024 keine Gebühren für die TV- und Rundfunkversorgung als Umlage über die Betriebskosten abrechnen. Der Vertrag mit unserem langjährigen Partner, der Firma ATN Partie GmbH, wird daher zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.

 

Wenn die Bewohner unserer Häuser weiterhin eine TV- und Rundfunkversorgung wie gewohnt wünschen, müssen sie einen Direktvertrag mit der ATN Partie GmbH über einen Einzelnutzervertrag abschließen. An der Breite der Ihnen bekannten TV- und Rundfunkprogramme wird sich daher nichts ändern. Die Kosten werden lt. Aussage von ATN Partie ebenso konstant bleiben, wie die Qualität der Programmvielfalt.

 

Bewohner, die keinen Vertrag über den Empfang von Programmen über die Satellitenanlagen wünschen, können sich für einen anderen Anbieter ihrer Wahl nach den technischen Möglichkeiten in den Gebäuden entscheiden. Das derzeit vorhandene Koaxialnetz wird allerdings weiter von ATN Partie für die Verteilung mit Satellitenprogrammen genutzt. Eine Versorgung über Vodafone ist aus technischen Gründen daher nicht möglich.

 

Der Empfang über weitere Drittanbieter wird allerdings über das vorhandene Telefonnetz mit Programmangeboten der Deutschen Telekom oder über das neu errichtete Glasfasernetz von Rasannnt möglich sein. Hierfür bedarf es aber auch Individualverträge der Bewohner mit den Anbietern.

 

Der Gesetzgeber verfolgte mit dieser Gesetzesänderung die Liberalisierung der TV-, Rundfunk- bzw. Datensignale.

 

 

Freistellungsaufträge/

Dividendenbescheinigungen

13.11.2023

Für den Veranlagungszeitraum ab 2023 dürfen sich alle Sparer*innen über eine Erhöhung des Freibetrages um fast 25 % freuen. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro (vorher 801 Euro) und für Eheleute oder Lebenspartner 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro). Dieser Freibetrag für Kapitalerträge betrifft sowohl Zinsen als auch alle anderen Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. den Erhalt von Dividenden.

Dafür ist die Erteilung eines Freistellungsauftrages notwendig.

 

Mitglieder, für die uns der Freistellungsauftrag schon vorliegt, müssen nichts weiter veranlassen. Durch die Gesetzgebung sind alle vorliegenden Aufträge angehoben worden.

 

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen oder ändern möchten, finden Sie ein entsprechendes Formular unter „Downloads“.

 

 

Rasannnt baut Glasfaser in unserem Wohnungsbestand

13.11.2023

Wir und der Internetanbieter Rasannnt haben gemeinsam für den gesamten Wohnungsbestand Verträge geschlossen, die eine schnelle Anbindung an das Glasfasernetz ermöglichen. Unsere Wohnungsnutzer bekommen nicht nur zeitnah einen Glasfaseranschluss, sondern auch eine kostenlose Bereitstellung und sparen damit einmalig 89 Euro. „Dank des gemeinsam unterzeichneten Gestattungsvertrages ermöglichen wir Rasannnt ein unkompliziertes und koordiniertes Anschließen aller Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern.

 

Von dem Vertragsabschluss profitieren rund 1.100 Wohnungen. Das Besondere: Dank der Kooperation zwischen dem Bauverein und Rasannnt kann der kommunale Versorger die Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung legen. Dies wird auch „Fiber to the home“ – kurz FFTH – genannt und ist die heute modernste und beste Form des Glasfaseranschlusses Dabei gibt es keine Zwischen- oder Unterverteilung mehr im Hausanschlussraum des Mehrfamilienhauses; Mieter*innen sind direkt mit einer Leitung an die Rasannnt-Knotenpunkte angeschlossen.

 

Seit fast einem Jahrhundert setzen wir uns für bezahlbaren Wohnraum in Neustadt ein. Trotz der Kostenentwicklung für die Modernisierung unseres Bestandes sowie der Bereitstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur in allen Bereichen wollen wir diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden. Die Glasfaserversorgung bis in die Wohnung unserer Bestandsimmobilien ist dabei ein bedeutender Schritt. Durch die digitale Erschließung unseres Wohnungsbestandes haben wir neben der Lage und Ausstattung noch ein weiteres Attraktivitätsmerkmal für die Vermietbarkeit.

 

Auch, wenn die Internetversorgung über die herkömmlichen Leitungswege nicht schlecht ist, ist der Ausbau wichtig. Die Kupfernetze geraten mit Fortschreiten der Internettechnologien immer mehr an ihre Grenzen. Mit Glasfaser sind hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und die zeitgemäße Internetnutzung auch für die nächsten Jahrzehnte gesichert.

 

 

Zwei E-Ladesäulen in der Arndtstraße

27.08.2022/ Update 11.10.2022

Die Mieter*innen des Wohnquartiers zwischen der Fontanestraße und Heinrich-Heine-Straße mit rund 390 Wohnungen in der Neustädter Kernstadt können sich über neue Ladeinfrastruktur für E-Mobilität freuen. Wir haben den Anwohnerparkplatz an der Arndtstraße 1 mit zwei Ladesäulen der Stadtwerke Neustadt ausgestattet. Ab sofort können Mieter*innen und Besucher*innen ihr E-Auto an vier Ladepunkten mit jeweils bis zu 22 Kilowatt laden. Dabei gestaltet eine benutzerfreundliche Funktionsweise den Ladevorgang so einfach wie möglich. Der Preis für den grünen Strom ist fix: 0,35 € Startgebühr + 0,40 €/kWh. 

 

Und so geht´s:

In vier Schritten aufgeladen!

  • Kabel an Ladesäule und Auto anschließen.
  • Die Ladesäule durch (längeres) Vorhalten der EC-Karte aktiviert (die aktuellen Preise werden eingeblendet).
  • Zum Starten des Ladevorgangs die EC-Karte erneut vorhalten.
  • Fertig! Die Ladesäule verriegelt nun das Kabel und lädt das Auto (durch erneutes Vorhalten der EC-Karte wird der Ladevorgang beendet, die Abbuchung ist direkt online einsehbar.)

 

Fragen? 

Noch mehr Informationen und detalilierte Leistungsangaben zu Ladesäulen der Stadtwerke Neustadt finden Sie hier: www.ideenstadtwerke.de/hilfeportal-emobilitaet

 

 

 

80 Millionen gemeinsam für Energiesparen - Jetzt mitmachen

11.10.2022

Mehr als 80 Millionen Menschen leben in Deutschland  - und wir alle können etwas beitragen, damit Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten wird und wir das Klima schützen. So können wir gemeinsam Energie sparen.

Gut ein Drittel des in unserem Land verbrauchten Erdgases wird von den 41 Millionen deutschen Haushalten benötigt – zum Heizen, Kochen und zur Bereitung von warmem Wasser. Dieser Verbrauch lässt sich wirtschaftlich und ohne Einbußen an Lebensqualität reduzieren. Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, damit die Versorgung im kommenden Herbst und Winter gesichert ist. Diese fünf Tipps helfen dabei. Zum Link: www.energiewechsel.de

 

 

Energiesparmaßnahmen Außenbeleuchtung

11.10.2022

Wir haben in unserem Wohnungsbestand weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. So wird die Beleuchtung von Außenanlagen, Bäumen und Fassaden, soweit diese nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist, bis auf Weiteres eingestellt.

 

 

 

Aktuelle Informationen zum Ista-Cyberangriff

30.08.2022 / Update 08.09.2022

Nachdem unser Mess-Dienstleister Ista Anfang August 2022 Opfer einer Cyberattacke geworden ist, hat Ista auf der eigenen Website neue Informationen veröffentlicht: Die Angreifer hatten demnach weder Zugriff auf die Messgeräte von Ista noch auf deren Abrechnungssystem. Es seien auch keine Werte verloren gegangen. Allerdings konnten die Angreifer personenbezogene Daten, die Ista im Auftrag der Kunden verarbeitet, veröffentlichen.

Nach dem Erkennen des Cyberangriffes hat Ista deren Sicherheitsprotokolle aktiviert, alle Systeme vom Netz genommen und damit den Angriff beendet. Ein Krisenstab wurde mit der Untersuchung beauftragt und durch spezialisierte IT-Forensiker unterstützt. Weiterhin wurde ein Anzeige bei der Polizei erstattet und der Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen gemeldet.

 

Wir haben ebenfalls am 07.09.2022  unserer Aufsichtsbehörde den Vorfall gemeldet.

 

Überwiegend sind Geschäftsdaten der Ista betroffen. Es sind jedoch auch einzelne personenbezogene Datensätze von Nutzern enthalten. Die Daten stammen aus einem Archiv aus den Jahren 2006 bis 2012. Dieses enthält Adresse, Nutzernamen, Liegenschaftsnummer, Verbrauchsdaten (Heiz-, Warm- und Kaltwasserverbrauch), Nutzernummer und Angaben über die beheizte Fläche. In unserem Fall sind etwa 1700 Datensätze von 1700 Nutzern betroffen (bei der Tochterfirma, der Bau-, Betreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, sind es 345 Datensätze von 345 Mietern). Insgesamt sind jedoch keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, wie sie in der DSGVO definiert sind, enthalten. Nach Einschätzung der Spezialisten ist die Aussagekraft der Daten begrenzt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass uns oder unseren Nutzern dadurch ein Schaden entsteht.

 

Das Serviceteam der Ista steht aber nunmehr wieder wie gewohnt zur Verfügung, der Montagedienst ist unterwegs, um die Geräte zu installieren oder zu tauschen. Weitere bisher eingeschränkte technische Dienstleistungen, wie das Kundenportal oder Webservices, z. B. die monatlichen Verbrauchsinformationen über EcoTrend, befinden sich nach der Wiederherstellung in der abschließenden Test- und Prüfphase. Die dafür notwendigen Verbrauchswerte liegen vor. Die Verbrauchserfassung lief und läuft unterbrechungsfrei weiter. Allerdings stehen als Folge des Cyber-Angriffes aktuell noch nicht alle Schnittstellen wieder zur Verfügung, die für die Datenbereitstellung benötigt werden. Ista erwartet, dass diese voraussichtlich bis Mitte September wieder in Betrieb genommen werden.

 

Allgemein empfehlen wir folgende Sicherheitsregeln, die immer sinnvoll sind:

Löschen Sie verdächtige E-Mails von unbekannten Absendern sowohl in Ihrem Posteingang als auch aus dem Papierkorb. Öffnen Sie auf keinen Fall Links oder Dateianhänge, die in solchen E-Mails enthalten sind.

 

Falls Sie Online-Dienste von Ista nutzen:

Ändern Sie vorsorglich das Kennwort, die Sie in Verbindung mit Online-Diensten von Ista nutzen. Ändern Sie Ihre Kennwörter auch bei anderen Online-Diensten, wenn Sie dort die gleichen Anmeldedaten genutzt haben. Wir empfehlen Ihnen, für jeden Online-Dienst ein individuelles sicheres Kennwort zu nutzen.

 

Wir haben umgehend nach Kenntniserlangung unseren Datenschutzbeauftragten informiert.

Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies möglich unter:
S-CON GmbH & Co. KG
Kriegerstraße 44
30161 Hannover
datenschutzteam(at)s-con(Punkt)de
www.s-con.de