Bauverein Neustadt - Immobilien in Neustadt - Wohnen - Studenten - Service - Hartz IV

Wissenswertes zum Thema Wohnen mit Hartz IV



  • Welche Wohnung steht mir in Neustadt a. Rbge. zu?

Anzahl der Bewohner

Wohnungsgröße

Miete ohne Heizkosten

Stand 01.05.2011

Maximale Heizkosten (Gas)1,43/m²

Stand 01.05.2011

1 Person

 bis 50 m²

339,00 €

71,50 €

2 Personen

bis 60 m²

429,00 €

85,80 €

3 Personen

bis 75 m²

499,00 €

107,25 €

4 Personen

bis 85 m²

565,00 €

121,55 €

je weitere Person

je 10 m²

59,00 €

14,30 €


Wenn ein Umzug innerhalb der Angemessenheitsgrenze seitens des Mieters angestrebt wird (neue Wohnung teurer als alte), muss dafür ein nachvollziehbarer Grund angegeben werden.


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  • Was gehört zum Unterkunftsbedarf?

Zum Unterkunftsbedarf gehören außer der Grundmiete die mit der Unterkunft verbundenen kalten Nebenkosten bzw. Betriebskosten und Heizkosten.


Nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören:

Zuschläge für die Heizung,

Kostenbestandteile, die durch die Regelleistungen abgegolten sind, wie z.B. für Warmwasser, Verköstigung, Wäsche, Bedienung und ähnliches, die Überlassung von Herden, Kühlschränken, Waschmaschinen und Möbeln u.a., Kosten für eine Concierge


Die laufenden Kosten der angemessenen Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Diese müssen durch geeignete schriftliche Unterlagen (Verträge, Bescheide über Abgabe und Gebühren, Abrechnungen, Mietbescheinigung) nachgewiesen werden.


Eine Minderung oder Aufrechnung der Miete durch den Leistungsempfänger mindert die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft.


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  • Kann die Miete von der Arbeitsagentur direkt an den Bauverein Neustadt überwiesen werden?

 

Ja. Mit einem entsprechenden formlosen, schriftlichen Antrag können die Kosten für Unterkunft und Heizung auf Wunsch des Mieters von der Arbeitsagentur direkt an den Vermieter gezahlt werden. Wichtig dabei ist, darauf zu achten, dass in der Beantragung von der Abtretung der Gesamtmiete die Rede ist, da die reinen Unterkunftskosten um einen bestimmten Prozentsatz für die Warmwasserbereitung reduziert sind, und dieser Anteil von der Regelleistung des Empfängers zu tragen ist.


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Formulare zum Downloaden gibt es hier -->




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