Sie kommen einfach während unserer Sprechzeiten in unser Büro. Wir füllen eine Beitrittserklärung für Sie aus und Sie zahlen einen Genossenschaftsanteil ein. Die Beitrittserklärung kann Ihnen natürlich auch zugesandt werden.
Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?
Ein Geschäftsanteil beträgt zurzeit 310,00 EUR.
Wenn Sie eine Wohnung nutzen möchten sind folgende Pflichtanteile erforderlich:
Bei einer Wohnfläche
bis 50,99 m²
=
2 Anteile
=
620.00 EUR
bis 70,99 m²
=
3 Anteile
=
930.00 EUR
bis 85,99 m²
=
4 Anteile
=
1.240.00 EUR
ab 86,00 m²
=
5 Anteile
=
1.550.00 EUR
Wird das Geschäftsguthaben verzinst?
Auf das Geschäftsguthaben wird ein jährlicher Gewinnanteil von zurzeit 4 % gezahlt.
Ebenfalls kann Wohnungsbauprämie einkommensabhängig beantragt werden.
Habe ich als Mitglied ein Mitbestimmungsrecht?
Jedes Mitglied kann sich in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf demokratischer Basis für seine Interessen einsetzen.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Wenn keine Wohnung mehr genutzt wird, kann die Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) erklärt werden.
Die Auszahlung der geleisteten Geschäftsanteile erfolgt binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden.
Ist die Mitgliedschaft auch ohne eine Wohnung zu nutzen möglich?
Die Mitgliedschaft ist auch dann vorteilhaft, wenn Sie keine Wohnung nutzen wollen, da wir auf das Geschäftsguthaben eine Dividende ausschütten. Ein Mitglied kann sich mit höchstens 100 Anteilen beteiligen.
Interessiert?
Dann kommen Sie doch bei uns vorbei. Unser Herr Schnepel (Tel: 98 16 12) berät Sie gern und unverbindlich.